FESTIVALORDNUNG

FESTIVALORDNUNG DES DÜSSELDORFER TÜRKISCHEN FILMFESTIVALS

Artikel 1 – Zweck

Der Zweck des Düsseldorfer Türkischen Filmfestivals ist es;

  • die internationale Sichtbarkeit des türkischen Kinos zu erhöhen,
  • den kulturellen und künstlerischen Austausch zwischen der Türkei und Deutschland zu stärken,
  • einen Beitrag zur Kulturdiplomatie zu leisten,
  • die kulturelle Repräsentation der türkischen Diaspora zu unterstützen,
  • die Zusammenarbeit zwischen türkischen und deutschen Filmfachleuten zu fördern,
  • den gesellschaftlichen Dialog zwischen Gemeinschaften durch das Medium Film zu fördern.

Artikel 2 – Umfang

Diese Ordnung;

  • die Durchführungsform des Festivals,
  • das Auswahlverfahren für die Filme,
  • die Organisationsstruktur,
  • die Vorführungsgrundsätze,
  • die Pflichten der Teilnehmenden,

umfasst.

Artikel 3 – Begriffsbestimmungen

In dieser Ordnung bezeichnet der Begriff;

Festival: Düsseldorfer Türkisches Filmfestival
Düzenleme Kurulu: Türkisch-Deutscher Kultur- und Kunstverein NRW e.V./Türkisch-Deutscher Kultur- und Kunstverein Nordrhein-Westfalen
Seçici Kurul: Branchenfachleute, die die Filmauswahl festlegen
Katılımcı: bezeichnet Produzentinnen und Produzenten, Regisseurinnen und Regisseure, Schauspielerinnen und Schauspieler sowie in der Filmbranche Tätige, deren Film im Festivalprogramm vertreten ist.

 

Artikel 4 – Datum und Ort des Festivals

Das Festival wird in Düsseldorf, Deutschland, zu den vom Organisationskomitee festgelegten Terminen vom 5.–8. Juni 2026 durchgeführt.

Artikel 5 – Festivalformat

  • Das Festival wird im ersten Jahr ohne Wettbewerb durchgeführt.
  • Im ersten Jahr werden beim Festival ausschließlich Ehrenpreise verliehen.
  • Das Festival wird nach einem kuratierten Auswahlmodell durchgeführt.
  • Das Hauptziel des Festivals ist der kulturelle Austausch und die künstlerische Präsentation.

Artikel 6 – Filmauswahlverfahren

  • Die Filme werden von einer Auswahlkommission bestimmt, die sich aus in der Filmbranche erfahrenen Fachleuten zusammensetzt.
  • Bei der Auswahl werden die Kriterien künstlerische Qualität, kultureller Beitrag und Repräsentationskraft zugrunde gelegt.
  • Die Festivalleitung kann Filme im Einladungsverfahren annehmen.
  • Die Entscheidungen der Auswahlkommission sind endgültig.

Artikel 7 – Festivalbereiche

Festival şu bölümlerden oluşabilir:

  • Nationale Filmvorführungen
  • Gesprächsrunden
  • Podiumsdiskussionen
  • Workshops und Ateliers
  • Interaktive Veranstaltungen
  • Sondervorführungen und Retrospektiven

(Pitching- und Wettbewerbssektionen sind nicht vorgesehen.)

Artikel 8 – Technische Standards

  • Die Filme werden im DCP-Format vorgeführt.
  • Die Vorführungen finden in Kinosälen statt.
  • Deutsche und türkische Untertiteloptionen können angeboten werden.
  • Die Festivalorte sind barrierefrei zugänglich.

Artikel 9 – Vorführrechte

  • Die Teilnehmenden gelten als mit der Vorführung ihrer Filme im Rahmen des Festivals einverstanden.
  • Die Festivalleitung kann zu Werbezwecken kurze Ausschnitte verwenden.
  • Die Vorführungen dienen keinen kommerziellen Zwecken.

Artikel 10 – Organisation

Das Festival wird vom Türkisch-Deutschen Kultur- und Kunstverein Nordrhein-Westfalen als gemeinnützige kulturelle Veranstaltung organisiert.

Artikel 11 – Haftung

Die Filmeigentümerin bzw. der Filmeigentümer;

  • ist für die Urheberrechte,
  • für die Musiknutzungsrechte,
  • für die Rechte Dritter,

selbst verantwortlich.

Artikel 12 – Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt mit der Genehmigung durch den Vorstand des Vereins in Kraft.

 

Das Festival wird vom Türkisch-Deutschen Kultur- und Kunstverein Nordrhein-Westfalen organisiert. Für die Planung, Durchführung und Koordination des Festivals ist das vom Verein eingesetzte Organisationskomitee verantwortlich.

 

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