FESTIVALORDNUNG DES DÜSSELDORFER TÜRKISCHEN FILMFESTIVALS
Artikel 1 – Zweck
Der Zweck des Düsseldorfer Türkischen Filmfestivals ist es;
- die internationale Sichtbarkeit des türkischen Kinos zu erhöhen,
- den kulturellen und künstlerischen Austausch zwischen der Türkei und Deutschland zu stärken,
- einen Beitrag zur Kulturdiplomatie zu leisten,
- die kulturelle Repräsentation der türkischen Diaspora zu unterstützen,
- die Zusammenarbeit zwischen türkischen und deutschen Filmfachleuten zu fördern,
- den gesellschaftlichen Dialog zwischen Gemeinschaften durch das Medium Film zu fördern.
Artikel 2 – Umfang
Diese Ordnung;
- die Durchführungsform des Festivals,
- das Auswahlverfahren für die Filme,
- die Organisationsstruktur,
- die Vorführungsgrundsätze,
- die Pflichten der Teilnehmenden,
umfasst.
Artikel 3 – Begriffsbestimmungen
In dieser Ordnung bezeichnet der Begriff;
Festival: Düsseldorfer Türkisches Filmfestival
Düzenleme Kurulu: Türkisch-Deutscher Kultur- und Kunstverein NRW e.V./Türkisch-Deutscher Kultur- und Kunstverein Nordrhein-Westfalen
Seçici Kurul: Branchenfachleute, die die Filmauswahl festlegen
Katılımcı: bezeichnet Produzentinnen und Produzenten, Regisseurinnen und Regisseure, Schauspielerinnen und Schauspieler sowie in der Filmbranche Tätige, deren Film im Festivalprogramm vertreten ist.
Artikel 4 – Datum und Ort des Festivals
Das Festival wird in Düsseldorf, Deutschland, zu den vom Organisationskomitee festgelegten Terminen vom 5.–8. Juni 2026 durchgeführt.
Artikel 5 – Festivalformat
- Das Festival wird im ersten Jahr ohne Wettbewerb durchgeführt.
- Im ersten Jahr werden beim Festival ausschließlich Ehrenpreise verliehen.
- Das Festival wird nach einem kuratierten Auswahlmodell durchgeführt.
- Das Hauptziel des Festivals ist der kulturelle Austausch und die künstlerische Präsentation.
Artikel 6 – Filmauswahlverfahren
- Die Filme werden von einer Auswahlkommission bestimmt, die sich aus in der Filmbranche erfahrenen Fachleuten zusammensetzt.
- Bei der Auswahl werden die Kriterien künstlerische Qualität, kultureller Beitrag und Repräsentationskraft zugrunde gelegt.
- Die Festivalleitung kann Filme im Einladungsverfahren annehmen.
- Die Entscheidungen der Auswahlkommission sind endgültig.
Artikel 7 – Festivalbereiche
Festival şu bölümlerden oluşabilir:
- Nationale Filmvorführungen
- Gesprächsrunden
- Podiumsdiskussionen
- Workshops und Ateliers
- Interaktive Veranstaltungen
- Sondervorführungen und Retrospektiven
(Pitching- und Wettbewerbssektionen sind nicht vorgesehen.)
Artikel 8 – Technische Standards
- Die Filme werden im DCP-Format vorgeführt.
- Die Vorführungen finden in Kinosälen statt.
- Deutsche und türkische Untertiteloptionen können angeboten werden.
- Die Festivalorte sind barrierefrei zugänglich.
Artikel 9 – Vorführrechte
- Die Teilnehmenden gelten als mit der Vorführung ihrer Filme im Rahmen des Festivals einverstanden.
- Die Festivalleitung kann zu Werbezwecken kurze Ausschnitte verwenden.
- Die Vorführungen dienen keinen kommerziellen Zwecken.
Artikel 10 – Organisation
Das Festival wird vom Türkisch-Deutschen Kultur- und Kunstverein Nordrhein-Westfalen als gemeinnützige kulturelle Veranstaltung organisiert.
Artikel 11 – Haftung
Die Filmeigentümerin bzw. der Filmeigentümer;
- ist für die Urheberrechte,
- für die Musiknutzungsrechte,
- für die Rechte Dritter,
selbst verantwortlich.
Artikel 12 – Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit der Genehmigung durch den Vorstand des Vereins in Kraft.
Das Festival wird vom Türkisch-Deutschen Kultur- und Kunstverein Nordrhein-Westfalen organisiert. Für die Planung, Durchführung und Koordination des Festivals ist das vom Verein eingesetzte Organisationskomitee verantwortlich.